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Iron_Jack

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Mittwoch, 30. März 2011, 14:01

Airbag ausbauen

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Wie einige wissen hat bei mir ja der Fahrerairbag ausgelöst. Einen neuen habe ich mir ja schon besorgt.

Wie kriege ich beim besten willen den alten Airbag da raus?

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Sven1983

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Mittwoch, 30. März 2011, 14:22

Soweit mir bekannt darfst und solltest Du als Nicht-Kundiger nicht am Airbag arbeiten. (Explosionsgefahr)

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Iron_Jack

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Mittwoch, 30. März 2011, 14:53

Was soll da explodieren? Der Schleifring? Ich habe doch schon geschrieben das er ausgelöst hat. Zudem ist der Airbag schon ab und der neue dran.

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Sven1983

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Mittwoch, 30. März 2011, 14:55

Der alte hat ausgelöst - aber muss der neue nicht rein und angeschlossen werden?
Falls Du Dich im Stande fühlst, den neuen SICHER einzubauen, obwohl Du den alten nicht MAL rausbekommst - dann viel Glück.

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Stevo

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Mittwoch, 30. März 2011, 14:59

du brauchst 2 stangen/Draht hinten am lenkrad sind 2 löcher links und rechtz da musst rein und die beiden sicherungen lösen denn kannst den nach vorne abnehmen... musst bischen fummeln aber wenns n stabilen draht hast und grade rein kommst sollte das schnell gehen... wenn der airbag noch nicht ausgelöst hat vorher die batterie abklemmen und ca 15min warten dann passiert da auch nix solange du kein fußball damit spielst oder mitten Hammer drauf haust
MfG Stevo^^

:-D Wer Schreibfehler findet darf sie Behalten :-D

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Mittwoch, 30. März 2011, 17:07

An Sicherheitsrelevanten Teile würde ich nicht selber Hand anlegen, die Leute die mit solchen Sachen arbeiten sind dafür geschult! Kann ich nicht nachvollziehen dass man da selber rumbastelt, ausser man ist vom Fach...meine Meinung!

Edit:
http://www.tippser.de/auto-motor/nachrue…g-ausbauen.html
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Iron_Jack

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Mittwoch, 30. März 2011, 17:14

Glaubt ihr ehrlich ich hab spannungsinduzierende Hände? ich glaube auch nicht das ein Kondensator zur Spannungsgättung eingebaut ist. Und das ein Transistor unterhalb der Schwellspannung schaltet, ohne das das der Arbeitskreis spannungsführend ist möchte ich auch MAL sehen.

Das zum Thema ein Mann vom Fach.

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Nephellim

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Mittwoch, 30. März 2011, 17:15

an nem Airbag darf nur ein speziell gelernter KFZ Mechatroniker arbeiten (braucht eben ne bescheinigung zwecks Arbeiten mit Sprengstoffen) eine Fehlzündung durch nen Kurzen oder ähnliches wird nicht gehaftet, sollte es nicht durch einen Fachmann eingebaut worden sein. D.h. alles am Airbag nur in der Wekrstatt machen lassen
Vergesst Chuck Norris, Spongebob grillt unter Wasser :shock:

Mein Auto: MX-5 GT-R noch 140PS ;) Clarion NX501e, Hertz K6L


Sven1983

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Mittwoch, 30. März 2011, 17:45

Lasst ihn Jungs,manche Menschen sind einfach beratungsresistent.Erinnert mich sehr an einen kürzlich sehr frequentierten Thread bzgl Felgen.

Freue mich schon auf den "Airbag defekt - kann ich Fiat verklagen?" Thread.

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Iron_Jack

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Mittwoch, 30. März 2011, 18:12

Ich habe gefragt wie ich den Airbag ausbaue und nicht ob ich es darf. So und wenn ein Airbag in die Luft geht, dann lass es MAL mein Problem sein und nicht deins.
Haben wir zusammen neuerdings einen Vertrag von dem ich nichts weiss. Solche Helden sind sowieso die besten.

Von dir KAM nichts sinnvolles, nur Predigten. Meinst du ich weiss das nicht?!
Hättest doch lieber schreiben können, das da 2 Klammern seitlich sind, die eingedrückt werden müssen. Aber mach du MAL weiter einen auf Berufsgenossenschaft.

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Sven1983

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Mittwoch, 30. März 2011, 18:18

Wenn Du es wüsstest, wärst Du evtl so verantwortungsbewusst gewesen und hättest erst gar nicht gefragt.Aber mach Du ruhig.Wenn es für Dich okay ist Dich und andere zu gefährden,soll es mir egal sein.

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Mittwoch, 30. März 2011, 18:22

Na hast du denn dein Chiptuning eingetragen? Bist du dir überhaupt bewusst das du gerade ohne Betriebserlaubnis rumfährst?
Aber gefährde du dich MAL und andere. Ich sehe schon den nächsten Thread kommen "TT Tuning verklagen"

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Nephellim

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Mittwoch, 30. März 2011, 18:28

naja das würde sich eher verhalten wie: ich chippe mein Auto selbst. weil das TT-Chiptuning von einem Fachmann durchgeführt wurde ;)

Wir wollen dir nur sagen, das es risikoreich ist, und deshalb vom Fachmann durchgeführt werden sollte, bevor dir der airbag das Genick bricht :) wenn ich mein Auto selbst chippe, kill ich im schlimmstenfall das Motorsteuergerät und brech mir dabei nicht das Genick
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Nephellim« (30. März 2011, 18:30)

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Sven1983

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Mittwoch, 30. März 2011, 18:30

Es geht nicht ums Eintragen,sondern ob man Plan von dem hat,was man tut oder eben nicht. Und da Du a) persönlich geworden bist,obwohl ich Dir lediglich einen Hinweis gegeben habe, b) keinen Plan von Deinem Vorhaben hast und c) Dir nicht im Klaren darüber bist,das ein während der Fahrt fehlausgelöster Airbag Menschen töten kann,werde ich mich nun einfach von Dir abwenden und dem Treiben aus sicherer Entfernung belächeln, Iron_Jack.

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Mittwoch, 30. März 2011, 18:43

Du kannst mich von mir aus aus einem anderen Kontinent belächeln.
Jetzt lenk hier nicht vom Thema ab und erkläre mir das MAL mit dem Tuning?
hast du überhaupt einen Festigkeitsnachweis der Bauteile, oder ist Leistungssteigerung was anderes? Was ist denn, wenn die Antriebswelle bricht und dem nachfolgenden Verkehr gefährdet? Kann doch alles MAL passieren, genau wie ein Airbag der MAL eben so auslöst? Und vorallem, welche Stufe löst denn dabei aus? Die erste oder die zweite? Vllt ja auch beide?
Ich sollte MAL lieber eine Sicherheitsbeurteilung nach EN ISO 13849 machen. Vielleicht hat ja der Zuliefer geschlampt und das Teil lässt den Airbag zünden?

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Nephellim

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Mittwoch, 30. März 2011, 18:48

jetzt reg dich MAL wieder ab. Wir wollten dir nur klar machen, das es ein nicht zu unterschätzendes Risiko ist, wenn du an einem Airbag rumfummelst, das darf nichtmal jeder KFZ-Mechatroniker sondern eben nur welche mit der Schulung für Arbeiten mit Sprengstoffen ;)

für mich ist das die gleiche Kategorie wie leute wo an ne Bremse wechseln wollen, aber nichtmal wissen, woran man erkennt ob diese verschliessen ist.

und übrigens gibt TT-Chiptuning durchaus eine Garantie auf alle betreffenden Teile ;) auch das eintragen stellt kein Problem da, kosten vielen halt nur zu viel

ausserdem ist das Chippen bei nicht Turbo Motoren nichtmal wirklich nachweisbar, weil es meist noch innerhalb der toleranzkriterien liegt.

du versucht gerade verschleiss durch erhöhte Krafteinwirkung mit dem montieren eines Airbags gleichzusetzten. Das fällt eher in folgende Kategorie:

Bei usn im Bau wurde MAL Aceton abgefüllt, der kanister war nicht geerdet. das ergebnis war, das die 400l den halben bau zerlegt haben

übrigens informativ hierzu:


Der Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen der Klasse T1 ist nur unterwiesenen Personen über 18 Jahren gestattet.

Transport und Versand

Aufgrund ihrer gefährlichen Eigenschaften unterliegen Airbags/ Sidebags/ Gurtstraffer beim Transport den Vorschriften des ADR bzw. der GGVS. Bedingt durch den Einsatz unterschiedlicher Treibmittel bestehen für die Hersteller verschiedene Vorgaben, Airbags und Gurtstraffer gemäß den ADR/GGVS-Vorschriften zu klassifizieren. Aus diesem Grund ist es zwingend erforderlich, für jeden Versand den Airbag-Gurtstraffertyp eindeutig zu ermitteln und die ursprüngliche Deklaration (Lieferdeklaration) zu übernehmen. Die Verwendung der Originalverpackung erleichtert die Einhaltung der Transportbestimmungen.

Austausch, Verkauf und Überlassen von Airbagmodulen

Nach § 22 Sprengstoffgesetz dürfen explosionsgefährliche Stoffe nur von verantwortlichen Personen vertrieben / verbaut oder anderen Personen überlassen werden, wenn diese nach dem Sprengstoffgesetz damit umgehen dürfen.

Airbag-/ Gurtstraffermodule dürfen nur Personen überlassen werden, die über den erforderlichen Sachkundenachweis verfügen und den gewerblichen Umgang und Verkehr mit Sprengstoffen gemäß § 14 SprengG bei der für sie zuständigen Behörde ordnungsgemäß angezeigt haben.

Der Verkauf sowie das Überlassen solcher Bauteile an Privatpersonen ist somit gesetzlich untersagt!

Der Verkauf an gewerbliche Kunden ist gestattet, sofern:

•der Kunde den erforderliche Sachkundenachweis vorgelegt und
•die Anzeige nach § 14 SprengG schriftlich bestätigt hat.


Airbag- und Gurtstraffereinheiten „Anzeige nach § 14 Sprengstoffgesetz“

Der Umgang und Verkehr sowie die Beförderung pyrotechnischer Gegenstände wie Airbags / Sidebags oder Gurtstraffer unterliegt grundsätzlich dem "Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe" (SprengG vom 13.09.76). Nach § 14 Sprengstoffgesetz ist der Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen (Airbags, Sidebags, Gurtstraffer) ausschließlich gewerblich zulässig und mindestens zwei Wochen vor Aufnahme der Tätigkeit dem zuständigen staatlichen Gewerbeaufsichtsamt anzuzeigen und eine verantwortliche Person namentlich zu benennen.

Unter „Umgang“ fallen:


•Erwerb / Verkauf
•Lagerung
•Transport
•Montage
•Diagnose & Prüfarbeiten
•Verschrottung bzw. Entsorgung
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Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Nephellim« (30. März 2011, 18:55)

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Mittwoch, 30. März 2011, 18:53

Es geht hier um das kann, aber muss nicht prinzip. Es ist mir durchaus als Techniker klar das die unmöglichsten Dinge passieren können. Man muss den Teufel aber nicht an die Wand malen.

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LoSTi0z

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Mittwoch, 30. März 2011, 19:31

vergess nicht die batterie abzuklemmen wenn du den airbag wechselst.

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Montag, 23. Mai 2011, 18:52

Hallo Forum,

das mit dem Airbag habe ich verstanden. Da ich die elektrische Servolenkung an unserem Grande Punto auswechseln möchte suche ich jemanden aus meiner Nähe (bin aus 51399 Burscheid, bei Leverkusen) der mir den Airbag fachgerecht ausbaut und hinterher wieder einsetzt.

Eigentlich wollte ich es in einer freien Werkstatt machen lassen. Ich habe die Servolenkung in Hamburg bestellt im Austausch und soll das Altteil innerhalb von 7 Tagen zurück senden. Die Werkstatt hat aber jetzt vor dem 7.6 keine Termine mehr frei.

Jürgen

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Burscheider« (28. Mai 2011, 22:26)

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zerocool

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Donnerstag, 2. Juni 2011, 12:30

Zitat

Original von GP2006
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Edit:
http://www.tippser.de/auto-motor/nachrue…g-ausbauen.html

Kann ich auch absolut nicht verstehen. Wenn man davon keine Ahnung hat sollte man die Finger davon lassen.

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