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ael668

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1

Dienstag, 26. Mai 2009, 18:31

Hagelschaden der 2.

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Tach auch,
bin gerade auf 180...
über uns KAM gerade ein richtiges Unwetter, mit Hagel, Sturm, extremen Regen, Graupel,...
Das Resultat umgestürzte Bäume, Hagelschäden, Überschwemmungen, abgedeckte Dächer und sogar eine Wand an einem Bauernhof ist eingestürzt. :shock:

Nun zu meinem eigentlichen Problem, war gerade an meinem Auto unten und habe entdeckt das jetzt zu meinem vorherigen Hagelschaden (der jetzt nicht sonderlich schlimm war) noch viel mehr Dullen dazu gekommen sind.
Nachdem meine Versicherung damals schon MAL Geld bezahlt hat für den Hagelschaden, wie schaut es jetzt aus? Zahlen sie jetzt nochmal was?
Im Schreiben damals stand drin:

Zitat

Bitte beachten Sie: Entsteht Ihnen erneut ein Schaden in dieser Art, müssen Sie nachweisen, dass der hier abgerechnete Schaden tatsächlich beseitigt war.

Ich fand damals schon, dass die Versicherung nicht den vollen Schadenspreis erstattet hatte. Den Gutachter stellte die Versicherung. So grob würde ich den heutigen Schaden jetzt MAL auf 1500€ schätzen.
Habe ich überhaupt eine Chance das ich nochmals Geld bekomme?

Danke. Gruß Chris.
Mein weißer & oranger & roter GP :-D

Mein Grande Punto: 1,4l T-Jet Sport mit Vollausstattung, Eibach 50/30, 8x18 Borbet LS, TT-Chiptuning


white_grande87

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2

Dienstag, 26. Mai 2009, 18:53

Hi,

oje oje, des is aber net schön :-(

Also es lässt sich auf jeden Fall anhand der Dellen feststellen wie alt der Schaden ist, von dem her kann der Gutachter normalerweise recht leicht rausfinden was von damals und was von heute ist.

Wie es dann natürlich mit der o.g. Klausel aussieht weiß ich leider nicht.

Ich hoffe für dich, dass noch was kriegst.

Gruß

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NoGrPu

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Dienstag, 26. Mai 2009, 18:57

ja nachweisen könnte man es auch mit ner rechnung von der werkstatt. da hat manns ja schwarz auf weiß dass man die alten dellen entfernt hat ;)

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ael668

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Dienstag, 26. Mai 2009, 19:03

Upps das habe ich vergessen zu schreiben.

Der Hagelschaden wurde damals nicht repariert.
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Dienstag, 26. Mai 2009, 19:07

dann haste schlechte Karten, den wie willst denen beweisen dass der schaden repariert worden is??

geht denk ich net

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ael668

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Dienstag, 26. Mai 2009, 19:10

Der Schaden wurde ja nicht repariert. :roll:
Es geht mir um den Schaden der heute passiert ist.
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Dienstag, 26. Mai 2009, 19:22

beim erstem Schaden wurde ja ein Gutachten gemacht... Also Dellen gezaehlt... Wenn du Glueck hast brauchste jetz nur nochmal ein Gutachten erstellen lassen mit dem gesamten Schaden... Da wird dann die Dellenanzahl des ersten Schaden abgezogen und man hat den neuen Schaden.... Aber ob es so einfach geht weiss ich nicht.. am besten MAL mit der Versicherung reden.

greetz
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Dienstag, 26. Mai 2009, 19:23

Oha. Also wenn ich diesen Satz da oben richtig verstehe, zahlen die dir diesmal nix.
Ich meine, dass die (lt. dem Satz) nur dann nochmal Zahlen, wenn der vorherige Schaden beseitigt wurde und dies auch belegbar ist...

Scheisse das is echt krass :-(

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Dienstag, 26. Mai 2009, 21:17

Ähm, wieso hast du den ersten Schaden nicht reparieren lassen? :-?
ABARTH////////////////////////////////////////////

White Scorpion

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Dienstag, 26. Mai 2009, 21:23

Und selbst wenn sie dir was zahlen.. ich wette mit dir, die werden dich dann irgendwann MAL kündigen (das dürfen sie ja was ich weiß) denn wenn du ihnen zu teuer wirst müssen sie dich ja nicht unbedingt weiterversichern...

dann brauchst du ne neue versicherung LOL
lg Stefan

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Dienstag, 26. Mai 2009, 21:27

Tut mir echt leid für dich, aber der satz oben ist ja wohl ned schwer zu verstehen, du wirst keine Pfennig (cent) sehen. denn das geld was sie dir damals ausgezahlt haben war für die reperatur (und zwar nur dafür) bestimmt, das war ja kein geld für ´ne wertminderung oder so. da du es aber nicht hast reparieren lassen, sagen die sich jetzt: " er soll das geld vom vorigen MAL nehmen"

MAL davon abgesehen:
Die werden kein geld bezahlen um aus einem "kaputten" auto, was vorher auch schon kaputt war wieder ein "ganzes" zu machen.
Das is wie wenn dir einer in die tür fährt und diese schon vorher kaputt war, wenn er das beweisen kann, bekommst du keinen cent von seiner versicherung. da du nicht repariert hast und somit nicht beweisen kannst das dein auto wieder ganz war, wissen die, dass es vorher auch schon schadhaft war und zahlen nicht.
wer fehlen fiendet,darf sei behalten

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Mittwoch, 27. Mai 2009, 08:14

Das Unwetter hat uns auch in der Schweiz erwischt....hab heute morgen gemerkt das ich ein paar kleine Dellen habe...mal schauen wie es aussieht wenn das Auto gewaschen ist.

Nicht weit entfernt von mir ( ca. 10km entfernt wo meine Freundin arbeitet) sind 5 cm Hagel runter gekommen. Bei ihr ist das Rücklicht zersplittert und das ganze Auto hat riesen Dellen.

Mein Grande Punto: Punto 1.9 jtd sport crossover schwarz, OZ Record 7x18'' ET83 Felgen, H&R Federn 35 / 35, GS Heckspoiler,FK Frontgrill und Ragazzon endschalldämpfer 90mm


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Mittwoch, 27. Mai 2009, 08:47

Also ich weiss ja nicht wie die Versicherungen in Deutschland sind aber in der Schweiz ists so wen da einmal Hagel bezahlt wurde und man dann keine Reparatur gemacht hat und das der Versicherung gezeigt hat gibts bei einem erneutem Schaden nichts mehr.

und wie Du ja selber schreibst ist das bei euch eigentlich auch so...

Zitat

Bitte beachten Sie: Entsteht Ihnen erneut ein Schaden in dieser Art, müssen Sie nachweisen, dass der hier abgerechnete Schaden tatsächlich beseitigt war.


JA in der CH kammen solche Dinger vom Himmel...

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cingsgard

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Mittwoch, 27. Mai 2009, 08:54

Das ist in Deutschland auch nicht anders geregelt.

Unser User Joerg wird uns da mit Sicherheit noch etwas zu schreiben können.

Meiner Meinung nach ist aber allerdings schon allein der Versuch, den erneuten Hagelschaden ohne vorheriger Reparatur des alten Hagelschadens, der Versicherung zur Abrechnung zu melden, strafbar.

Es ist eindeutig beschrieben, dass der Nachweis der Reparatur des ersten Hagelschadens notwendig ist. Nehmen wir an, die Versicherung bezahlt auch die Reparatur des zweiten Hagelschadens und fordert im nachhinein den Nachweis der Reparatur des ersten Hagelschadens?
Gruß, cings

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kuame

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Mittwoch, 27. Mai 2009, 09:31

@ael668: Ich würde mich nicht nur auf diesen Satz konzentrieren, sondern auch MAL die Versicherungsbedingungen genau lesen.
Diese sind die Vertragsgrundlage und was dort steht ist ausschlaggebend.

Ob nun ein neuerlicher Wertverlust bezahlt wird entzieht sich meiner Kenntnis.
In diesem Fall müßte man theoretisch von dem beschädigtem Zustand ausgehend (hoffentlich ist dieser dokumentiert) die Wertminderung berechenen.
Ohne ausreichende und unstrittige Dokumentation des alten Zustandes wird das wohl problematisch.
gruss kuame

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Joerg

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Mittwoch, 27. Mai 2009, 12:33

Tja, da hast du jetzt wahrscheinlich Pech gehabt.
Eine Versicherung schreibt sowas ja nicht umsonst in seine Erstattung rein, die denken sich schon was dabei (auch wenn es oft nur reiner Selbstschutz ist).
Ich nehme MAL an, dass wenn du jetzt einen Antrag stellst, die Versicherung sofort von dir einen Nachweis der Beseitigung des alten Schadens verlangt und wenn du den nicht vorweisen kannst, dann wars das für die.
Was ja auch verständlich ist, denn sonst würdest du ja mit jedem Hagelschaden immer wieder Geld bekommen, obwohl du nie etwas reparieren lässt. So könnte man sich ja, wenn man in einem hagelgefährdeten Gebiet wohnt, mit der Zeit ein neues Auto verdienen. ;-)

Allerdings sehe ich die Sache etwas differenzierter und frage mich, ob die Versicherung sowas überhaupt machen kann/darf.
Leider kann ich diese Sache allerdings nicht einwandfrei beantworten!
Meiner Meinung nach müsste dir wenigstens das Geld für den zusätzlichen Schaden zustehen, der nun entstanden ist und zwar unabhängig davon, ob der alte Schaden repariert wurde oder nicht. Der müsste dann einfach in Abzug gebracht werden.
Denn faktisch hattest du einen alten Schaden, dafür ist dir Geld gezahlt worden, damit du ihn beseitigen lassen kannst (wozu du aber nicht verpflichtet bist).
Nun ist dir neuer/zusätzlicher Schaden entstanden, diese Sachlage müsste man jetzt neu betrachten und dementsprechend neu berechnen.
Wenn der Gutachter beim ersten Schaden gut gearbeitet hat, müsste jede einzelne Delle festgehalten worden sein. Somit ist eine Trennung zwischen altem und neuem Schaden möglich.
Das Problem stellt sich nur darin, wie der alte Schaden berechnet wurde.
Wurde er so berechnet, dass Lackierarbeiten, Austauschteile etc. durchgeführt werden sollten, dann sind die nun natürlich nicht mehr abrechenbar, weil du das Geld dafür schon bekommen hast. Ist es so berechnet worden, dass die Beseitigung durch einen Beulendoktor ohne weitere Zusatzarbeiten durchgeführt werden sollte, dann müsste man nun für jede zusätzlich hinzugefügte Delle einen neuen Betrag zugrunde legen.

Was cingsgard schreibt ist auch nicht so abwegig, wenn man weiß wie Versicherungen um jeden Cent kämpfen.
Denn da du ja weißt, dass dir eigentlich kein Geld zusteht, weil du den alten Schaden nicht hast reparieren lassen, du aber dann trotzdem einen Antrag stellst auf Reparatur des neuen/zusätzlichen Schadens, könnte man dir das durchaus als Betrugsversuch auslegen und sowas ist strafbar.
Grundlage dafür wäre allerdings die Rechtmäßigkeit des von dir genannten Satzes und ob sie das überhaupt dürften.

Trotzdem würde ich MAL versuchen mit der Versicherung zu reden um zu erreichen, dass dir wenigstens der zusätzlich entstandene Schaden ersetzt wird.

kuame

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Mittwoch, 27. Mai 2009, 17:06

Zitat

Original von Joerg
... könnte man dir das durchaus als Betrugsversuch auslegen und sowas ist strafbar.
Grundlage dafür wäre allerdings die Rechtmäßigkeit des von dir genannten Satzes und ob sie das überhaupt dürften.

Trotzdem würde ich MAL versuchen mit der Versicherung zu reden um zu erreichen, dass dir wenigstens der zusätzlich entstandene Schaden ersetzt wird.

Betrugsversuch nur, wenn er die nicht erfolgte Reparatur verschweigt, mit dem Ziel einen höheren "Bonus" rauszuschlagen. Ansonsten sehe ich keinen Tatbestand für einen Betrugsversuch. Zumal eine "Reparaturpflicht" aus der ersten Zahlung nicht abgeleitet werden kann.
Dieser Satz ist nur rechtmäßig, wenn das ganze auch in den Vertragsbedingungen/Versicherungsbedingungen steht und nicht gegen geltendes Recht (sittenwidrig o.ä.) verstößt.
Dem letzten Satz stimme ich zu. Ich würde auch mit der Versicherung versuchen zu verhandeln.

Zitat

Original von Joerg
Allerdings sehe ich die Sache etwas differenzierter und frage mich, ob die Versicherung sowas überhaupt machen kann/darf.
Meiner Meinung nach müsste dir wenigstens das Geld für den zusätzlichen Schaden zustehen, der nun entstanden ist und zwar unabhängig davon, ob der alte Schaden repariert wurde oder nicht. Der müsste dann einfach in Abzug gebracht werden. ...

Kann man vermuten das es so ist. ---> Anwalt.
edit:
Aus dem Bauch heraus würde ich auch sagen, daß er ja weiterhin gegen Hagel versichert ist, weil er seine Beiträge auch weiterhin zahlt.
Und somit auch einen Anspruch auf Zahlung aus der Versicherung hat.
Finde diesen Satz der Versicherung schon fast sittenwidrig. Weil eine Leistung aus dem Vertrag genommen wird ohne Anpassung der Beiträge und ohne Einverständnis des Vertragspartners.
gruss kuame

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Mittwoch, 27. Mai 2009, 18:02

Also bei meinem Vater hatte auch zwei Hagelschäden an einem Auto. Wurde beim ersten MAL geschätzt und er bekam das Geld von der Versicherung. Da konnte er sich dann entscheiden ob er den Hagelschaden richten lassen soll oder nicht.
Hat er aber nicht richten lassen.
Zwei Jahre später hat es Ihn dann nochmal mit einem Hagelschaden erwischt. Haben das der Versicherung gemeldet, auch mit der Info das schon vorher ein Hagelschaden vorhanden war. Versicherung hat gemeint, dass das kein Problem ist. Sie würden den Schaden nochmal komplett schätzen, also vom ersten und vom zweiten MAL und dann den ersten Schaden dann abziehen.
Ging ohne Probleme.

Gruß Manu

ael668

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Mittwoch, 27. Mai 2009, 18:45

So habe jetzt gerade mit der Versicherung telefoniert.
Der zusätzliche Schaden wird laut Mitarbeiter nicht bezahlt. Allerdings ruft mich morgen ein höheres "Tier" von der Versicherung an, da ich einen ziemlichen Aufstand gemacht hatte. :roll:

War heute bei einem befreundeten Gutachter bei der Dekra. Er schätzt den gesamten Schaden auf ca. 4000€. Abzüglich meines letzten Schaden, gibt es eine Differenz von knapp 2000€. :shock:

Da heißt es jetzt nur hoffen. :-(


Zitat

Original von GP2006
Ähm, wieso hast du den ersten Schaden nicht reparieren lassen? :-?

Meine Mutter hat mir damals das Geld für den GP geliehen, ich zahlte es monatlich zurück. Da damals noch 2000€ offen waren, nahm ich das Geld vom Hagelschaden und gab es meiner Mutter wieder. Wer mich kennt, weiß das ich sehr ungern Schulden habe.
Wollte den Schaden nach meiner Ausbildung reparieren lassen.
Mein weißer & oranger & roter GP :-D

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Mittwoch, 3. Juni 2009, 18:18

Nur MAL so zur Info.
Warte immer noch auf den Rückruf. :evil:
Wenn sich bis Anfang nächster Woche keiner meldet, werde ich denen einen Besuch abstatten. :twisted:
Mein weißer & oranger & roter GP :-D

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